Schiedsstelle
Schieds- und Schlichtungsstellen vermitteln als neutrale Institutionen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Der BRV bietet eine spezielle Schiedsstelle für Reklamationsfällen aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten und Neureifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen.
Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist die schriftliche Anrufung durch den Verbraucher oder den BRV-Mitgliedsbetrieb im Einverständnis des Kunden sobald die Streitursache bekannt wird. Ein Rechtsstreit darf bis dahin noch nicht anhängig sein. Grundsätzlich ist der Rechtsweg jedoch freibleibend und die Verjährung von Ansprüchen wird durch ein Schiedsverfahren gehemmt.
Nähere Informationen zur BRV-Schiedsstelle und das notwendige Antragsformular gibt es hier